Regelwerk, Stand 29. September 2026

Serverregelwerk von Velmora City

Das allgemeine Regelwerk gilt für alle Bürgerinnen und Bürger von Velmora City. Mit dem Betreten des Servers erkennst du es an.

  • 13Kapitel
  • 104Regeln
  • 12Min. Lesezeit

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Velmora City, Serverregelwerk, Stand 29. September 2026. velmoracity.de/regelwerk

Inhalt, 13 Kapitel

Kapitel 1

1 Allgemeine Serverregeln

1.1

Die Serverleitung steht über den geltenden Regelwerk.

1.2

Rassistische, sexistische, menschenverachtende oder anderweitig diskriminierende Äußerungen sind verboten. Ebenfalls untersagt sind OOC-Drohungen sowie extreme Beleidigungen.

1.3

Die Nutzung von Hacks, Cheats, Scripts, Exploits, Duping, Bugusing, Makros, Glitches oder sonstigen Manipulationen, die einen unfairen Vorteil verschaffen, ist verboten und kann zum permanenten Ausschluss führen.

1.4

Das gezielte Ausnutzen von Regelungslücken oder nicht ausdrücklich beschriebenen Grauzonen zum eigenen Vorteil ist verboten.

1.5

Erkennbare Regelverstöße sind dem Team zu melden. Das bewusste Verschweigen oder Unterstützen eines Regelverstoßes kann ebenfalls sanktioniert werden.

1.6

Trolling, gezieltes Stören von Roleplay sowie das bewusste Herbeiführen sinnloser Konflikte sind untersagt.

1.7

Die Nutzung mehrerer Accounts zur Umgehung von Sanktionen oder zum Erlangenung von Vorteilen sowie das Teilen von Accounts ist untersagt.

1.8

Mit dem Betreten von Velmora City stimmst du zu, dass relevante Ingame-Handlungen zur Dokumentation und Aufklärung von Regelverstößen aufgezeichnet werden können.

1.9

IC (In Character) und OOC (Out of Character) sind strikt voneinander zu trennen.

1.10

Die Projektleitung behält sich vor, Spieler bei schwerwiegendem oder wiederholtem Fehlverhalten aus dem Projekt auszuschließen.

1.11

Werbung oder gezielte Abwerbung für andere Roleplay-Projekte ist auf Velmora City untersagt.

1.12

Teammitglieder dürfen nicht absichtlich in ihrer Arbeit gestört werden. Das Ausgeben als Teammitglied oder das Vortäuschen von Teamrechten ist verboten.

1.13

Für ein angemessenes Roleplay wird eine verständliche Mikrofonqualität vorausgesetzt. Dauerhaftes starkes Rauschen, Echo oder vermeidbare Hintergrundgeräusche sind nicht erwünscht.

1.14

Stimmverzerrer dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Projektleitung bzw. des zuständigen Teams verwendet werden.

1.15

Der Handel mit Ingame-Gegenständen, Währungen oder sonstigen Ingame-Gütern gegen Echtgeld ist untersagt.

Kapitel 2

2 Roleplay-Grundregeln

2.1

Das eigene Leben ist grundsätzlich zu schützen. In lebensbedrohlichen Situationen ist nachvollziehbares und situationsgerechtes Verhalten zu zeigen. Unnötiges Todesrisiko ist zu vermeiden.

2.2

Power-RP ist verboten. Niemand darf einer anderen Person ohne Möglichkeit zur Reaktion eine Handlung, Entscheidung oder Konsequenz aufzwingen.

2.3

Meta-Gaming ist verboten. OOC erlangte Informationen dürfen nicht für IC-Handlungen oder Entscheidungen verwendet werden.

2.4

Backseat-Gaming ist verboten. OOC-Anweisungen oder Informationen von Zuschauern, Freunden oder anderen Personen dürfen nicht IC umgesetzt werden.

2.5

OOC-Talk innerhalb laufender RP-Situationen ist zu vermeiden. Kurze, technisch notwendige Hinweise sind ausgenommen.

2.6

Fail-RP ist untersagt. Handlungen müssen im Rahmen der gespielten Situation nachvollziehbar, realistisch und für den Charakter plausibel bleiben.

2.7

Sexuelle Gewalt, Vergewaltigungen, extreme Folter oder vergleichbare sexualisierte Misshandlungen sind im Roleplay verboten und können zum permanenten Ausschluss führen.

2.8

Cop-Baiting und Gang/Familien-Baiting sind verboten. Das absichtliche Provozieren einer Gruppierung oder Behörde, um eine Reaktion zu erzwingen, gilt als Regelverstoß.

2.9

Eine maskierte Person darf grundsätzlich nicht allein aufgrund ihrer Stimme, Kleidung oder sonstiger leicht veränderbarer Merkmale eindeutig erkannt werden. Ausnahmen müssen sich aus einem glaubwürdigen IC-Hintergrund ergeben.

2.10

Combat-Logging ist verboten. Während einer laufenden oder absehbar noch relevanten Situation darf der Server nicht absichtlich verlassen werden.

2.11

Nach einem technischen Absturz, Verbindungsabbruch oder vergleichbaren Problemen ist die Situation nach Möglichkeit fortzuführen. Bei relevanten Unstimmigkeiten ist der Support zu informieren.

2.12

Jeder Charakter benötigt einen glaubwürdigen und zum Setting passenden Vor- und Nachnamen.

Trollnamen, Klarnamen bekannter Persönlichkeiten oder offensichtlich unrealistische Charakterkonzepte sind nicht zulässig.

2.13

Staatliche Fahrzeuge dürfen nur mit einem nachvollziehbaren RP-Hintergrund entwendet werden, beispielsweise zur Flucht aus einer akuten Gefahrensituation.

2.14

Das Megaphon bzw. vergleichbare Behördenfunktionen dürfen ausschließlich von dafür vorgesehenen staatlichen Fraktionen genutzt werden.

2.15

Unrealistisches Rammen oder absichtliches Zerstören von Fahrzeugen ist verboten.

2.16

Längeres AFK-Sein ist zu vermeiden. Wer voraussichtlich länger als 20 Minuten nicht aktiv am Spiel teilnehmen kann, soll sich ausloggen. AFK-Verhalten darf laufendes Roleplay nicht beeinträchtigen.

2.17

Medic-RP ist ernsthaft und nachvollziehbar auszuspielen. Eine Behandlung darf nicht grundlos verweigert oder absichtlich sabotiert werden.

2.18

Andere Spieler dürfen nicht ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund zum Ausziehen gezwungen werden.

2.19

Das Schänden bewusstloser Personen ist verboten. Dazu zählen unter anderem Bespucken, Treten, unnötiges Beschießen oder vergleichbare Handlungen.

2.20

Bewusstlose Personen dürfen durchsucht werden. Gegenstände dürfen jedoch erst wieder an sich genommen werden, wenn die Person nicht mehr bewusstlos ist, sofern keine ausdrücklich anders geregelte Situation vorliegt.

2.21

Offroad-Fahrten sind grundsätzlich nur mit dafür geeigneten Fahrzeugen zulässig. Unrealistisches Befahren unwegsamen Geländes mit ungeeigneten Fahrzeugen ist verboten.

2.22

Nach einer aktiven Situation dürfen für 30 Minuten keine Fahrzeuge zur Verschleierung von Beweismitteln eingeparkt und keine relevanten Gegenstände absichtlich versteckt oder abgelegt werden.

2.23

Spieler dürfen nicht ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund gezwungen werden, Fahrzeuge auszuräumen, Tresore zu öffnen, Geld abzuheben oder vergleichbare Vermögenswerte zugänglich zu machen.

2.24

Während eines laufenden Gefechts dürfen Türen nicht absichtlich verschlossen werden, um eine laufende Situation regelwidrig zu beeinflussen.

2.25

Schusssichere Helme oder vergleichbare Ausrüstung dürfen nur von dafür vorgesehenen Einheiten und nur im Rahmen entsprechend gerechtfertigter Einsätze verwendet werden.

2.26

Das Ausgeben als Staatsbeamter oder das Vortäuschen einer staatlichen Funktion ist verboten.

2.27

Bestimmte OOC-Begriffe, Regelwerksanspielungen, Support-Anspielungen, Streamer-/Livestream-Begriffe sowie andere eindeutig spiel- oder regelbezogene Begriffe sind im laufenden RP zu vermeiden.

Darunter zählt zum Beispiel:

  • "Das war Fail-RP!"
  • "Hab Bodycam an!"
  • "Ich bin am streamen."
  • "Mein Spiel laggt, ich kann nicht schießen."
  • "Ich muss kurz reloggen."
2.28

Bewusstlose Personen dürfen nicht sprechen, funken oder anderweitig aktiv Informationen an andere Spieler weitergeben, bis sie ordnungsgemäß stabilisiert wurden.

2.29

Nach einem Schussgefecht dürfen Gegenstände nur entsprechend der für die jeweilige Situation abgenommen werden. Das absichtliche Ausnutzen Bewusstloser zur schnellen Bereicherung ist verboten.

2.30

Während eines Schussgefechts dürfen keine Schuhe oder vergleichbare Gegenstände zum gezielten Vorteil ausgezogen werden. Das wiederholte Ausnutzen von Emotes, beispielsweise Hinlegen, Aufstehen und Schießen, ist verboten.

2.31

Die Sprachreichweite ist jederzeit an die Situation anzupassen. Insbesondere in medizinischen Einrichtungen, bei Farming-Aktivitäten und vergleichbaren Bereichen ist eine angemessene Reichweite zu verwenden.

Kapitel 3

3 Gewalt, Schussankündigungen und Gefechte

3.1

Beschuss oder ein Überfall mit Schusswaffen setzt grundsätzlich einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund und eine klare Schussankündigung voraus, sofern keine Ausnahme greift. Eine wirksame Schussankündigung muss:

  • außerhalb eines Fahrzeugs erfolgen.
  • für die betroffene Person eindeutig hörbar und verständlich sein.
  • eine klare Forderung bzw. Aufforderung enthalten.
  • eine erkennbare Konsequenz für den Fall der Nichtbefolgung enthalten.
  • der Situation ausreichend Zeit zur Reaktion geben.

Eine Schussankündigung ist insbesondere nicht erforderlich, wenn:

  • eine staatliche Exekutivbehörde in ein laufendes Gefecht eingreift und eine unmittelbare Gefahr für Unbeteiligte besteht.
  • ein Geiselnehmer zum Schutz einer Geisel unmittelbar ausgeschaltet werden muss.
  • ein Fahrzeug unmittelbar neben dem Besitzer entwendet wird; die Regelung gilt dabei nur für die geschädigte Partei, bis diese selbst den Beschuss eröffnet.
  • ein dafür entsprechend geregeltes Fraktionsanwesen betreten wird und die dort geltende Konfliktregelung greift.
  • eine Person bereits eindeutig mit einer Schusswaffe auf dich zielt.
  • eine Person eine absolute Sperrzone betritt und die dort geltenden Sonderregeln greifen.
  • die konkrete RP-Situation eine unmittelbare Reaktion ohne vorherige Ankündigung nachvollziehbar macht.

Nicht als Schussankündigung gelten:

  • Ankündigungen über Telefon oder Funk.
  • reine Festnahme- oder Taserhandlungen einer Exekutivbehörde.
3.2

Körperliche Gewalt ohne Schusswaffe benötigt keine Schussankündigung. Für das Töten mit Nahkampfwaffen muss jedoch stets ein nachvollziehbarer RP-Hintergrund bestehen.

3.3

Nach einer Schussankündigung ist grundsätzlich eine angemessene Reaktionszeit von mindestens 5 Sekunden einzuräumen. Die Reaktionszeit kann entfallen, wenn die betroffene Person unmittelbar eine Gegenhandlung einleitet, beispielsweise eine Flucht oder das Ziehen einer Waffe.

3.4

Befinden sich zwei Gruppierungen in einer laufenden Konfliktsituation, dürfen unbeteiligte dritte Parteien nicht in den Konflikt eingreifen oder den Beschuss eröffnen. Ausgenommen sind staatliche Einsatzkräfte, wenn eine unmittelbare Gefahr für Unbeteiligte besteht.

3.5

Eine ausgesprochene Schussankündigung verliert nach 10 Minuten ihre Wirkung, sofern zwischenzeitlich keine neue Situation entstanden ist.

3.6

Eine Schussankündigung gilt grundsätzlich nur gegenüber den Personen, die nachvollziehbar an der betreffenden Situation beteiligt sind. Unbeteiligte Spieler, beispielsweise bei Farming-Aktivitäten, dürfen nicht aufgrund einer bestehenden Schussankündigung beschossen werden.

3.7

Das Schießen aus gepanzerten Fahrzeugen ist verboten.

3.8

Drive-By's auf Fahrzeuge oder Luftfahrzeuge sind erlaubt. Das gezielte Schießen aus einem Fahrzeug auf Personen ist grundsätzlich verboten. Wird das Fahrzeug von Personen beschossen, darf aus dem Fahrzeug auf die angreifenden Personen reagiert werden.

3.9

Vehicle Deathmatch (VDM) ist verboten. Das absichtliche Überfahren von Personen ist untersagt. Befindet sich eine Person unmittelbar vor dem Fahrzeug und stellt eine erkennbare, unmittelbare Gefahr dar, darf zur Flucht ausgewichen bzw. das Fahrzeug zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden.

Kapitel 4

4 Überfälle und Geiselnahmen

4.1

Bei jedem Überfall und jeder Geiselnahme muss durchgehend nachvollziehbares Roleplay geführt werden. Das bloße Erzwingen von Geld oder Gegenständen ohne RP-Hintergrund ist nicht zulässig.

4.2

Fake-Geiseln sind verboten. Eine Geisel muss tatsächlich an der Situation beteiligt sein und darf nicht lediglich zur Umgehung von Regelungen eingesetzt werden.

4.3

Bei Geiselnahmen müssen Forderungen im Verhältnis zur Situation stehen.

Für Geldforderungen gelten folgende Vorgaben:

  • Zivile Person: 20.000 $ pro Person
  • Beamte (DOJ / Medic / Cop / Army): 45.000 $ pro Person
  • Hochrangige Beamte (DOJ-Leitung / Medic-Leitung / PD-Leitung / Army-Leitung): 75.000 $ pro Person

Die jeweiligen Höchstbeträge gelten pro Geisel und dürfen nicht überschritten werden.

4.4

Das Ausrauben eines Spielers benötigt einen nachvollziehbaren RP-Hintergrund. Eine reine Bereicherung oder das bloße Beschaffen von Ausrüstung stellt keinen ausreichenden Hintergrund dar.

Kapitel 5

5 Safezones und absolute Sperrzonen

5.1

Als Safezones gelten die vom Projekt ausdrücklich als solche gekennzeichneten Bereiche.

5.2

In Safezones sind insbesondere Explosionen, Raub, Fahrzeugdiebstahl, Töten, Schlagen, Beschuss, gezieltes Provozieren und beleidigendes Verhalten untersagt.

5.3

Das bewusste Flüchten in eine Safezone, um einer bereits laufenden RP-Situation oder Konsequenz zu entgehen, ist verboten.

5.4

In absoluten Sperrzonen gelten besondere Regeln. Staatliche Exekutivbehörden können dort, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ohne vorherige Schussankündigung reagieren.

5.5

Welche Orte als absolute Sperrzonen gelten:

  • Staatsgefängnis
  • Behörden- und FIB-Bereiche
  • NOOSE HQ
  • Fort Zancudo

Kapitel 6

6 Offizielle Fraktionen

6.1

Offizielle Fraktionen unterliegen den vom Projekt festgelegten Mitgliedergrenzen. Die konkrete Maximalgröße beträgt 12 Mitglieder.

6.2

Eine offizielle Fraktion muss dauerhaft über ausreichend aktive Mitglieder verfügen, um ihren vorgesehenen Spielbetrieb sicherzustellen.

6.3

Wer als Teil einer Fraktion handelt, muss im Rahmen der geltenden Fraktionsvorgaben als Mitglied dieser Gruppierung erkennbar sein.

6.4

Nach einem Bloodout dürfen Informationen, Kontakte und interne Kenntnisse der ehemaligen Fraktion nicht zum Vorteil des neuen Charakters bzw. der neuen Gruppierung verwendet werden.

6.5

Der Zugriff auf illegale Routen oder vergleichbare Fraktionsgebiete ist ausschließlich den hierfür zugelassenen offiziellen Fraktionen gestattet. Die Anzahl der gleichzeitig kontrollierbaren Routen beträgt eine Route.

Kapitel 7

7 Inoffizielle Gruppierungen und Zivilisten

7.1

Inoffizielle Gruppierungen und spontane Zusammenschlüsse unterliegen einer projektweit festgelegten Maximalgröße. Die konkrete Anzahl beträgt 5 Personen.

7.2

Zivilisten dürfen sich nicht durch spontane Zusammenschlüsse dauerhaft wie eine offizielle Fraktion verhalten, wenn dadurch bestehende Fraktionslimits oder Konfliktregeln umgangen werden.

Kapitel 8

8 Staatliche Behörden

8.1

Staatliche Behörden unterliegen grundsätzlich keinem allgemeinen Mitgliederlimit.

8.2

Razzien und vergleichbare größere Maßnahmen müssen vor Durchführung entsprechend der Department of Justice Genehmigungswegen beantragt werden. Dabei sind nachvollziehbare Beweise bzw. Gründe vorzulegen. Sollte das Department of Justice zum Zeitpunkt der Beantragung nicht besetzt sein, geht die Genehmigung auf den Chief of Police bzw. die FIB-Leitung über.

8.3

Haftbefehle und vergleichbare Maßnahmen müssen sich gegen konkret benannte Personen richten und dürfen nicht pauschal gegen eine gesamte Gruppierung ausgesprochen werden.

Ausnahme: Liegen ausreichend konkrete und nachvollziehbare Beweise vor, die eine gesamte Gruppierung betreffen und deren Mitglieder bzw. Beteiligung eindeutig belegen, kann eine entsprechende Maßnahme auch gegen die gesamte Gruppierung ausgesprochen werden.

8.4

Korruption ist innerhalb staatlicher Fraktionen grundsätzlich verboten, sofern keine ausdrücklich genehmigte des Supports besteht.

8.5

Mediziner sind zur Neutralität verpflichtet und dürfen nicht ohne nachvollziehbaren RP-Hintergrund in Gewaltkonflikte hineingezogen werden. Sie dürfen selbst keine unzulässige Gewalt anwenden, provozieren oder beleidigen.

8.6

Während eines laufenden Gefechts dürfen Mediziner keine Personen wiederbeleben, solange dadurch die laufende Situation beeinflusst werden könnte.

8.7

Nach einem Schussgefecht sind medizinische Maßnahmen mit der laufenden Situation abzustimmen.

Kapitel 9

9 New-Life-Regel

9.1

Wer nach einer Bewusstlosigkeit im Medical Department bzw. beim medizinischen Dienst wieder ins aktive Leben zurückkehrt, darf grundsätzlich nicht in die Situation zurückkehren, die zur Bewusstlosigkeit geführt hat, und darf sich an deren unmittelbaren Ablauf nicht erinnern.

9.2

Wer während einer Schießerei bewusstlos wird und anschließend medizinisch stabilisiert bzw. wiederbelebt wird, darf innerhalb derselben Situation nicht unmittelbar wieder Gewalt anwenden. Eine tiefgehende medizinische Behandlung muss zunächst abgeschlossen sein.

Kapitel 10

10 Support und Regelverstöße

10.1

Support-Gespräche dürfen nicht ohne Zustimmung der beteiligten Personen aufgenommen oder veröffentlicht werden.

10.2

Regelverstöße sind grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden zu melden. Bei nachvollziehbaren Gründen kann das zuständige Team Ausnahmen zulassen.

10.3

Videobeweise und Screenshots dürfen nicht manipuliert, geschnitten oder anderweitig so bearbeitet werden, dass der tatsächliche Ablauf verfälscht wird. Zuschnitt zur besseren Übersicht kann nach den Vorgaben des Supports zulässig sein.

10.4

Ein Supportgespräch soll grundsätzlich erst nach Abschluss der laufenden Situation erfolgen. Über die vorgesehenen Supportfunktionen kann bei akuten Problemen ein Teammitglied hinzugezogen werden. Für Reports sind vollständige und unverfälschte Beweise bereitzuhalten.

10.5

Ein Supportgespräch gilt erst als beendet, wenn das leitende Teammitglied die Situation ausdrücklich beendet hat.

10.6

Rückerstattungen werden nur bei ausreichendem Nachweis geprüft. Der Beweis muss den relevanten Fehler, Regelverstoß oder technischen Vorgang nachvollziehbar dokumentieren.

10.7

Nach einem Bann kann grundsätzlich ein Entbannungsantrag gestellt werden. Die Projektleitung kann hiervon abweichende Entscheidungen treffen.

10.8

Clips bzw. Videomaterial, die als Beweismittel eingereicht werden, müssen mindestens 2 Minuten lang sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Support-Team den vollständigen Ablauf und Kontext der jeweiligen Situation nachvollziehen und angemessen bewerten kann.

10.9

Es werden ausschließlich Clips bzw. Videobeweise bearbeitet, die vom einreichenden Spieler selbst stammen. Als Beweismittel gelten somit nur eigene Aufnahmen der jeweiligen Situation.

Kapitel 11

11 Streaming und Content Creation

11.1

Das Streamen bzw. Aufzeichnen auf Velmora City ist grundsätzlich ohne vorherige Genehmigung möglich, sofern die geltenden Plattformregeln und Serverregeln eingehalten werden.

11.2

Streamer und Zuschauer dürfen kein Meta-Gaming oder Backseat-Gaming betreiben. Informationen aus Streams dürfen nicht zur Beeinflussung des Ingame-Geschehens verwendet werden.

11.3

Streamer haben dafür Sorge zu tragen, dass personenbezogene Daten und sensible OOC-Inhalte nicht unnötig veröffentlicht werden.

11.4

Streamer sind verpflichtet, ihren Stream-Chat angemessen zu moderieren. Insbesondere sind Hassrede, Hetze, Beleidigungen oder sonstige Inhalte gegen andere Personen zeitnah zu unterbinden. Sollte ein Streamer seinen Chat trotz Kenntnis entsprechender Inhalte nicht ausreichend moderieren, behält sich die Projektleitung das Recht vor, dem betreffenden Streamer die Erlaubnis zum Streamen auf Velmora City zu entziehen.

Kapitel 12

12 Käufe, Shop und Rückerstattungen

12.1

Mit dem Kauf eines Artikels über unseren Tebex-Store erklärst du dich mit den nachfolgenden Regeln einverstanden. Diese Richtlinien dienen der Fairness, Sicherheit und Transparenz im Umgang mit digitalen Gütern auf dem Server.

12.2

Verstöße gegen diese Regeln können zum Entzug der erworbenen Items sowie zu weiteren Sanktionen führen.

12.3

Rückerstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht ausschließlich dann, wenn ein Artikel fehlerhaft oder nicht korrekt bereitgestellt wurde.

12.4

Der Server sowie der Tebex-Store übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch Bugs, Diebstahl oder Fehlverhalten anderer Spieler entstehen.

12.5

Alle über den Tebex-Store getätigten Transaktionen sind final. Bestellungen sind vor dem Kauf sorgfältig zu überprüfen. Nachträgliche Änderungen an einer Bestellung sind grundsätzlich nicht möglich.

12.6

Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit einem Kauf ist ausschließlich das offizielle Supportsystem zu nutzen.

12.7

Bei technischen Problemen mit dem Tebex-Store ist ein Ticket mit folgenden Angaben einzureichen:

  • Genaue Problembeschreibung
  • Bestell-ID, sofern vorhanden
  • Screenshot oder Videomaterial, sofern relevant

Kapitel 13

13 Schlussbestimmungen

13.1

Die Projektleitung behält sich vor, Regeln bei technischen, rechtlichen oder spielerischen Änderungen anzupassen. Änderungen werden über die offiziellen Projektkanäle bekannt gegeben.

13.2

Bei widersprüchlichen Regelungen gilt die speziellere Regel vor der allgemeinen Regel, sofern die Projektleitung keine abweichende Entscheidung trifft.

13.3

Das Team entscheidet bei Regelverstößen anhand der konkreten Situation, des verursachten Schadens, der Vorgeschichte und des vorhandenen Beweismaterials. Eine Sanktion muss nicht in jedem Fall identisch ausfallen.

13.4

Die aktuelle Fassung des Regelwerks ist verbindlich. Veraltete Versionen, Screenshots oder zwischengespeicherte Kopien besitzen keine eigene Gültigkeit.

Etwas unklar?

Frag im Discord beim Support nach, bevor du handelst. Bei Regelverstößen öffne ein Ticket und hänge einen Clip an.

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